Vertragsparteien sind Vivian Schormann, Behringweg 4, 31787 Hameln (Auftragnehmerin) und der jeweilige Auftraggeber.
Sofern sich eine Partei bei der Vertragsdurchführung Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, begründet sich daraus kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und den jeweiligen Auftraggebern.
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für Folgeaufträge, auch wenn nicht erneut darauf hingewiesen und nicht erneut die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft wurde.
Die Gültigkeit anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit diesen AGB übereinstimmen oder nicht durch die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt bei Nichteinhaltung der AGB, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.
Angebote von der Auftragnehmerin per E-Mail, Post, Fax oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich, wenn nicht anders schriftlich ausgemacht wurde.
Der Auftraggeber erteilt den Auftrag in elektronischer oder schriftlicher Form. Der Auftrag ist erst angenommen, wenn die Auftragsannahme von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt wurde. Dies kann auch per E-Mail erfolgen. Mit Bestätigung der Auftragsannahme tritt der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber in Kraft.
Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.
Die Auftragsbestätigung ist bezüglich Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie hinsichtlich der Vergütung verbindlich. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.
Die Auftragnehmerin behält sich vor die Auftragsannahme jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Besondere Ausführungswünsche teilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Auftragserteilung mit.
Die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen, Daten, Audiodateien und Unterlagen hat der Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmerin können Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Pflichten des Auftraggebers ergeben, nicht angelastet werden.
Insbesondere haftet die Auftragnehmerin nicht für Leistungsverzögerungen oder Ausführungsmängel, welche durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung, und Verzögerungen in der Übermittlung der Dateien durch den Auftraggeber entstehen.
Sollten die Vorlagen nicht lesbar sein, die Qualität der Audiodateien oder Vorlagen so schlecht sein, dass die Erfüllung der Leistung nicht möglich ist, bzw. nur sehr unzureichend angefertigt werden kann, ist die Auftragnehmerin berechtigt den Auftrag zurückgeben. Bereits erbrachte Teilleistungen müssen dann bezahlt werden.
Als Ausführungstermin wird jeweils der mit dem Auftraggeber vereinbarte Liefertermin vereinbart. Sind die Vorlagen, Dokumente, Audiodateien oder die notwendigen Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist dementsprechend.
Die Auftragnehmerin kann von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn sich der Auftrag als außerordentlich umfangreich erweist oder besondere Schwierigkeiten aufweist.
Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit oder technische Probleme) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden, wird der Auftraggeber umgehend durch die Auftragnehmerin hierüber informiert. Einen Schadenersatzanspruch kann der Auftraggeber hieraus nicht ableiten.
Kann die Auftragnehmerin Verpflichtungen durch Umstände, welche sie nicht zu verantworten hat, nicht länger erfüllen, hat die Auftragnehmerin ohne jede Schadensersatzpflicht das Recht, den Vertrag zu lösen. Solche Umstände sind auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss auszuüben vermag.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Auftragnehmerin die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von der Auftragnehmerin vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat die Auftragnehmerin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Auftragnehmerin ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit, zu verschieben.
Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg per elektronischer Datenfernübertragung, Post oder Überbringung. Dies geschieht auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Daten oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportweg haftet die Auftragnehmerin nicht.
Kommt die Auftragnehmerin mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Auftragnehmerin eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
Wenn die Daten nachweisbar an den Auftraggeber abgeschickt wurden, gilt die Lieferung als erfolgt. Die Leistung gilt mit Ablauf von 7 Tagen nach Lieferung als abgenommen. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber gelieferte Daten oder Teile daraus verwendet oder der Auftraggeber die Rechnung von der Auftragnehmerin ohne Vorbehalte begleicht.
Die Auftragnehmerin führt alle Aufträge mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Es wird jedoch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Irrtümer in gelieferten Daten verursacht wurden, übernommen. Dies gilt sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrages. Schadenersatzforderungen aufgrund entgangenen Gewinns oder sonstigen mittelbaren Schäden sind auf jeden Fall ausgeschlossen.
Bei nachweisbaren Fehlern in den von der Auftragnehmerin bearbeiteten Daten hat der Auftraggeber einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung des Produktes. Grundlage der Nachbesserung ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Eine Minderung des Preises ist bei Einigung beider Vertragsparteien möglich.
Offensichtliche Mängel werden jedoch nur berücksichtigt, wenn der Auftraggeber diese innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Leistung schriftlich, auch per Mail anzeigt. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Auftraggeber auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel zustehen könnten. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Das Beanstandungsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn das gelieferte Produkt bearbeitet oder einer dritten Partei übergeben wurde.
Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen. Es gelten die im Angebot kommunizierten Preise. Änderungen dieser bedürfen auf jeden Fall der Schriftform, welcher per E-Mail Genüge getan ist.
Bei Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist die Auftragnehmerin berechtigt erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Es gelten die am Tag der Auftragserteilung vereinbarten Preise.
Preisänderungen bleiben vorbehalten!
Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung. Rechnungen sind umgehend fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge durch Überweisung zu begleichen. Es sei denn, es wurden schriftlich mit der Rechnung abweichende Zahlungsbedingungen kommuniziert.
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des derzeit allgemein gültigen Zinssatzes eines Kontokorrentkredites zu berechnen. Eventuelle Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens bei nicht fristgemäßer Bezahlung gehen in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers.
Bei umfangreichen Aufträgen kann die Auftragnehmerin einen angemessenen Vorschuss verlangen. Werden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Teilleistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.
Für den Fall, dass der Auftraggeber eine natürliche Person ist und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zurechnet werden kann (Verbraucher), kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt bei Erbringung der Dienstleistung mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher diese AGB in Textform (z. B. durch Brief, Fax oder E-Mail) erhalten hat oder die Auftragnehmerin den Verbraucher in sonstiger Weise über sein Widerrufsrecht nach § 355 i.V.m. mit § 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) belehrt hat und seinen Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht sowie zusätzlich seinen Pflichten nach
312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 der vorgenannten Verordnung nachgekommen ist.
Der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Er muss keine Begründung erhalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Sollte der Verbraucher diese Kundeninformationen in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) nicht erhalten und die Auftragnehmerin den Verbraucher auch nicht in sonstiger Weise ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht nach § 355 i.V.m. § 312d BGB belehrt haben, erlischt das Widerrufsrecht nicht.
Sollte der Verbraucher von der Auftragnehmerin zwar ordnungsgemäß über das Widerrufssrecht belehrt worden sein, diese aber ihren Informationspflichten nach § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht sowie zusätzlich ihren Pflichten nach § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 der vorgenannten Verordnung nicht vollumfänglich nachgekommen sein, so erlischt das Recht zum Widerruf endgültig sechs Monate nach Vertragsschluss.
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn die Auftragnehmerin mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat.
Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit der Auftragnehmerin gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Verbraucher der Auftragnehmerin die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Durch Vorgabe einer kurzfristigen Bearbeitungszeit erteilt der Auftraggeber die Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ende der Widerrufsfrist. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
Erfüllungsort für die Leistung und Zahlung ist der derzeitige Unternehmenssitz von der Auftragnehmerin, bis auf weiteres ist das Hameln.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ist das für den Unternehmenssitz zuständige Gericht, bis auf Weiteres ist das Hameln.
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Auftragnehmerin und den Auftraggebern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zusatzvereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten nicht. Die Schriftform ist auch durch E-Mail erfüllt.
Sofern eine der Bedingungen durch Aufhebung oder rechtliche Unwirksamkeit ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bedingungen gültig.